Biodiversitätsflächen

Um die vielfältige Schweizer Flora und Fauna zu erhalten und zu fördern bewirtschaftet jeder Schweizer Landwirtschaftsbetrieb mindestens 7% seiner gesamten Fläche als ökologische Ausgleichsfläche. Auf diesen Flächen kann er beispielsweise Gras, eine Hecke, Blumenwiesen, Buntbrachen oder einen Teich anbauen. Die Flächen dürfen nicht gedüngt und auch nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, sie sollen ein Rückzugs- und Entfaltungsort für Insekten, Kleintiere und Pflanzen sein. Das ist gesetzlich verankert und eine der Grundvoraussetzungen für den Erhalt von Direktzahlungen.